Es können verschiedene Hauptbuchhaltungen konsolidiert werden, d.h. sie können im Sinne eines Konzerns zusammengeführt werden.
In diesem Fall existieren auf der einen Seite die abgebenden Mandanten und auf der anderen der empfangende Zielmandant.
Im Kontenplan der abgebenden Mandanten müssen im Feld Konsolidierung die entsprechenden Konten des Konsolidierungsmandanten erfasst werden (s. Kap. 1.3).
In den Firmenkonstanten Hauptbuch muss das Ausgleichskonto für die Konsolidierung, sowie die Felder DSN und Konsolidierung Journalart eingegeben werden (s. Kap. 1.2).
Die Konsolidierung läuft folgendermassen ab:
In den abgebenden Mandanten wird der Menüpunkt Konsolidierung, Export ausgeführt.
Die Konsolidierungsbuchungen werden direkt in die Buchungsübernahme des empfangenden Mandanten gestellt, von wo sie übernommen werden.
Beachten Sie, dass nur definitive Buchungen konsolidiert
werden können.
Aus diesem Grund müssen in den abgebenden Mandanten vor
der Konsolidierung die Buchungen aus der Buchungsübernahme bzw. der
Buchungsverarbeitung übernommen bzw. verarbeitet werden.