Der Quellensteuercode ist immer 3-stellig (Tarifcode, Anzahl Kinder, Kirchensteuer).
Tarifcodes:
A |
Alleinstehende |
B |
Alleinverdienende Verheiratete |
C |
Doppelverdienende |
H |
Alleinstehende, die mit Kindern zusammenleben (Halbfamilien) |
Grenzgänger Deutschland:
L |
Grenzgänger Deutschland, Alleinstehende |
M |
Grenzgänger Deutschland, verheiratete Alleinverdienende |
N |
Grenzgänger Deutschland, Doppelverdienende |
P |
Grenzgänger Deutschland, Alleinstehende, die mit Kindern zusammenleben (Halbfamilien) |
Anzahl Kinder:
0-9 |
Anzahl Kinder |
Kirchensteuer:
Y |
Mit Kirchensteueranteil |
N |
Ohne Kirchensteueranteil |
Beispiel:
A1Y |
für alleinstehende Person, mit 1 Kind, mit Kirchensteueranteil |
Achten Sie darauf, dass Sie im Feld Qst des Mitarbeiterstammes den Code korrekt erfassen. Es werden alle erlaubten Codes angezeigt, wenn Sie mit der rechten Maustaste oder der Taste F2 auf das Feld klicken. Erfassen Sie einen Code, der nicht aufgeführt ist, kann kein Quellensteuerabzug generiert werden.
Falls Sie QST-Abrechnungen erstellen müssen für Kantone, die einen Mindestsatz kennen, kann dies im Mandant, Reg. Konstanten aktiviert werden: