Restfinanzierungs-Definition

 

Um den Erfassungsaufwand zu reduzieren, können beim Verrechnen der Leistungen an die Krankenversicherung, automatisch die Leistungen an den Restfinanzierer (öffentliche Hand: Kanton oder Gemeinde) generiert werden.

In der Spalte Auslösende Leistung werden die Krankenkassen-Leistungen und in der Spalte Leistung generieren die Restfinanzierer-Leistungen eingetragen.

Es erübrigt sich somit, die Restfinanzierer-Leistungen als Zielleistungen zu definieren.

Falls Sie je nach Zeitdauer oder Tag unterschiedliche Leistungen verrechnen, müssen alle Leistungen aufgelistet und die Anzahl Minuten bzw. Tage in den Zahlenfeldern Minuten/Tag von-bis ergänzt werden.