Leistungen

 

An der Finanzierung der Spitex-Leistungen beteiligen sich die Krankenkassen mit einem fixen Betrag pro Leistungsart und Stunde. Die verbleibenden Kosten müssen durch den Klienten übernommen werden, aber nur bis zu einem bestimmten Maximalbetrag pro Tag (z.B. Kt. ZH 7.65 /Tg.; Kt. SG 15.35/Tg.). Dabei ist es unerheblich, wie viele Pflegestunden pro Tag geleistet werden. Allfällige dann noch verbleibende Kosten sind bei Spitex-Institutionen mit Gemeindeauftrag von der öffentlichen Hand zu übernehmen.

 

Die Krankenkassen beteiligen sich mit folgenden Tarifen an den Kosten (ab 01.01.2020):

Grundpflege:                              CHF 52.60 / Std.

Untersuchung und Behandlung:     CHF 63.00 / Std.

Abklärung und Beratung:             CHF 76.90 / Std.