Ansätze anpassen

 

(Lohnarten)

 

Nach der Dezember-Totalisation und vor der Januar-Lohnlauferöffnung müssen bei Bedarf im Lohnarten-Stamm die Ansätze geändert werden. Üblicherweise ändern jährlich der BU-/NBU- und KTG-Satz. Aber auch die anderen Ansätze sollten geprüft werden (AHV / ALV / FAK / Verwaltungskostenbeiträge etc.).

 

 

Falls Sie im Zusammenhang mit den elektronischen Lohnmeldungen das ELM-Modul in der Stammdatei Mandant aktiviert und folglich die Lohnarten-Untertabelle Beträge/Ansätze eingeblendet haben, müssen die Ansätze in dieser Untertabelle erfasst werden. Da hier die Felder Ab Jahr und Ab Monat zur Verfügung stehen, können die neuen Ansätze bereits vorgängig eingepflegt werden und es muss nicht gewartet werden, bis der letzte Lohnlauf des alten Jahres totalisiert wurde.