In den Firmenkonstanten kann definiert werden, ob die AHV-/ALV-Pflichtigkeit im Mitarbeiterstamm automatisch anhand des Alters gesetzt werden soll (Stammdaten à Mandant à Konstanten à Feld AHV-Code automatisch).
Aktivieren Sie diesen Automatismus nur (mit JA), falls es bei Ihren Mitarbeitern bzgl. AHV- und ALV-Pflichtigkeit keine Ausnahmen gibt, da ein manuelles Übersteuern der Codes im Mitarbeiterstamm in diesem Fall nicht berücksichtigt wird.
Wenn der Automatismus deaktiviert ist (mit NEIN), muss vor dem Januar-Lohnlauf die Pflichtigkeit im Mitarbeiterstamm manuell gesetzt werden (z.B. wenn ein Mitarbeiter 18-jährig wird).