Erfassen Sie die Zahlungsverbindung(en) des Kreditors.
Wird bei der Erfassung von Kreditorenrechnungen ein QR-Lesegerät verwendet, müssen die Zahlungsverbindungen nicht vorgängig erfasst werden, sondern können beim erstmaligen Einlesen des Einzahlungsscheines dem entsprechenden Kreditor zugewiesen werden. Durch die Zuweisung wird die Zahlungsverbindung in dieser Untertabelle abgespeichert.
Die am häufigsten verwendeten Zahlungsverbindungen sind: IBAN (für IBAN oder QR-IBAN) und IBAN (Ausland).
BESR- und VESR-Einzahlungsscheine sind seit dem 30.09.2022 in der Schweiz nicht mehr gültig.
Die IBAN- bzw. QR-IBAN-Nummer kann mit oder ohne Leerschläge erfasst werden.
Bei Bedarf kann ausgewählt werden, wer die Spesen zu übernehmen hat (Auftraggeber / Begünstigter / Spesen-Teilung).
Bsp: IBAN (Ausland)
Die IBAN-Nummer kann mit oder ohne Leerschläge erfasst werden. Bei ausländischen IBAN-Nummern muss jedoch zwingend der SWIFT (BIC) Code noch eingegeben werden.
Wichtig: die IBAN-Nummern aus dem Fürstentum Lichtenstein gelten bei Bankgeschäften nicht als ausländische IBAN-Nummern. Dort muss der Zahlungstyp „IBAN“ und nicht „IBAN (Ausland)“ ausgewählt werden.
Bei Bedarf kann ausgewählt werden, wer die Spesen zu übernehmen hat (Auftraggeber / Begünstigter / Spesen-Teilung).
Bsp: LSV
Falls Kreditorenrechnungen per LSV-Auftrag bezahlt werden, kann beim entsprechenden Kreditor der Zahlungstyp LSV zugewiesen werden.
Falls es zu einer Übertragung des Anspruchs eines Gläubigers auf einen Dritten (Zessionar) kommt, beispielsweise wenn die offenen Rechnungen an ein Inkasso-Büro abgetreten werden, kann im Feld Zession auf die Adresse des Zessionars aus dem Adressstamm ausgewählt werden und seine Kontoverbindung (z.B. im Feld Kontonr/IBAN) hinterlegt werden. Über die Zahlungsdatei wird die Zahlung an den Zessionar ausgerichtet.
Beachten Sie auch die Hinweise zu den Einzahlungsscheinen im Kapitel 1.10 Anhang.