Buchungssplitt

 

Falls erwünscht kann der Listenpreis auf beliebig viele verschiedene Konti oder Kostenstellen aufgeteilt werden. Beispielsweise ist es möglich den Pensionspreis auf zwei verschiedene Konti aufzuteilen.

Damit die Definitionen in der Untertabelle Buchungssplitt berücksichtigt werden, müssen in der Hauptmaske der Leistung die Felder Konto und Kostenstelle leer bleiben und auch in der zentralen Leistungserfassung dürfen für die entsprechende Leistungsposition die Felder Konto und Kostenstelle nicht übersteuert werden.

Geben Sie an, ab wann (und bei Bedarf bis wann) dieser Splitt angewendet werden soll. Die Gültigkeit des Buchungssplittes wird anhand des Valutadatums der Rechnung überprüft.

Der Listenpreis muss betragsmässig vollständig aufgeteilt werden.