Bestehende Anlage ergänzen oder neue Anlage eröffnen?

 

Beim Erfassen einer Anlage, welche in Bezug steht zu einer bereits bestehenden Anlage, stellt sich die Frage, ob die bestehende Anlage mit einer weiteren Investitionsposition ergänzt oder ob eine neue Anlage eröffnet werden soll.

 

Einzelpositionen im Investitionsregister (Anlage-Untertabelle 1 Investitionen) sollen erstellt werden in den folgenden Fällen:

-    Zusatz-Anschaffungen für eine Anlage (mit Verknüpfung zur jeweiligen Kreditoren-Rechnung), wenn die Anschaffung für die Inbetriebnahme nötig war (Bsp. Wandhalterungen für TV-Gerät)

-    Zusatz-Aufwendungen (z.B. Transport-, Installationskosten), die für die Inbetriebnahme nötig waren

-    Für (Teil-)Abgänge

 

Eine neue, eigene Anlage soll eröffnet werden in diesen Fällen:

-    für spätere Anschaffungen eines Massengutes (Bsp. 10 TV-Geräte 2018 und 10 TV-Geräte 2019: soll 2 Anlagen ergeben!)

-    wenn Zusatz-Anschaffungen für eine Anlage getätigt werden, die für die damalige Inbetriebnahme nicht nötig waren und die einzeln für sich die Aktivierungsgrenze überschreiten

 

Über normalen Aufwand (Anlage-Untertabelle 2 Laufende Kosten) soll gebucht werden:

-    wenn Zusatz-Anschaffungen für eine Anlage getätigt werden, die für die damalige Inbetriebnahme nicht nötig waren und die einzeln für sich unter der Aktivierungsgrenze liegen